AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

§1 Gegenstand der Geschäftsbedingung

a. Gegenstand der nachfolgenden Bedingungen ist die Instandsetzung und Prüfung von tragbaren Handfeuerlöschgeräten aller Art. 

§2 Terminvereinbarungen 

a. Terminvereinbarungen werden grundsätzlich in gegenseitigem Einverständnis beider Geschäftsparteien getroffen.
b. Eilaufträge müssen vom Kunden als solche deklariert werden. Dieser Service ist unverbindlich und richtet sich nach   der Auftragslage von Frank Andresen.
c. Terminvereinbarungen sind gleichzeitig Auftragserstellungen und werden im rechtlichen Sinne auch als solche angesehen.

§3 Nichteinhaltung einer Terminvereinbarung

a. Terminvereinbarungen behalten ihre Gültigkeit bis zu dem vereinbarten Termin, wenn nicht mindestens zwei Werktage vor dem Erstellungsdatum dieser Termin von einer Seite der Geschäftsparteien aufgekündigt wird.

§4 Zahlungsbedingungen/Zahlungsvereinbarungen

a. Die Zahlungsbedingungen sind vom Kunden so zu akzeptieren, wie sie vereinbart wurden.
b. Ausnahmefälle sind nach vorheriger mündlicher Vereinbarung möglich, müssen jedoch auf der Auftragsbestätigung vermerkt werden, da sie sonst ihre Gültigkeit verlieren.
c. Schriftliche Zahlungsvereinbarungen stellen eine Ausnahmeregelung dar und setzen §4, a und b außer Kraft.
d. Schriftliche Zahlungsvereinbarungen nach §4, c können jederzeit von Frank Andresen , ohne nähere Angabe von Gründen, aufgekündigt werden. Dabei ist eine Kündigungsfrist von mindestens einem Monat einzuhalten.
e.  Schriftliche Zahlungsvereinbarungen gelten jeweils für sechs Monate. Nach Ablauf dieser sechs Monate verlängert sich eine Zahlungsvereinbarung automatisch um weitere sechs Monate, wenn sie nicht einen Monat zum Ende der Laufzeit aufgekündigt werden.

§5 Reklamationen

a. Reklamationen können nur direkt nach erbrachter Arbeit geltend gemacht werden.
b. Ein Anspruch kann nur geltend gemacht werden, wenn der Fehler eindeutig bei der Instandsetzung/ Prüfung des Feuerlöschgerätes liegt und keine Mutwilligkeit vorliegt.
c.  Bei berechtigten Reklamationen hat Frank Andresen für eine entsprechende Nachbesserung zu sorgen.
d.  Reklamationen sind schriftlich vor Ort und unverzüglich vom Geschädigten im Beisein von Frank Andresen zu erbringen.
e.  Bei einer angebrachten Reklamation kann eine Bilddokumentation vom beschädigten Gegenstand angefertigt werden, da sonst die Reklamation für ungültig erklärt werden kann.
f.  Ich bin nicht bereit und nicht verpflichtet an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.​

§6 Haftung und Garantie

a. Frank Andresen übernimmt keine Haftung bei Schäden, die durch unsachgemäßen Umgang mit den Feuerlöschgeräten verursacht werden.
 

§7 Preise/Pauschalpreise

a. Die Preise richten sich im allgemeinen nach der auszuführenden Instandsetzung oder Prüfung des Feuerlöschgerätes vor Beginn der Arbeit.
b. Preisangaben auf Informationsunterlagen von Frank Andresen dienen lediglich zur Orientierung und können je nach Fall von den Orientierungspreisen abweichen.
c.  Die endgültigen Preise der zu erbringenden Leistungen werden unmittelbar vor Beginn der Arbeiten festgelegt und auf der Auftragsbestätigung vermerkt.
d. Pauschalpreisvereinbarungen stellen eine Ausnahmeregelung dar. Sie gelten jeweils für die Dauer von sechs Wochen. Nach Ablauf dieser sechs Wochen verlängern sie sich automatisch für weitere sechs Wochen. Pauschalpreisvereinbarungen können ohne Angabe von Gründen von einer der beiden Parteien mit einer Kündigungsfrist von einem Monat zum Ende der regulären Laufzeit aufgekündigt werden.
e. Der Kunde akzeptiert diese Preise mit seiner Unterschrift auf der Auftragbestätigung bzw. der Pauschalpreisvereinbarung.

§8 Gültigkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

a. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen haben Gültigkeit soweit keine anderweitige Vereinbarung zwischen den Geschäftsparteien getroffen wurde.
b. Vereinbarungen, die von den hier aufgeführten Bedingungen abweichen, sind schriftlich zu verfassen.
 
Anderweitige Vereinbarungen, die einen oder mehrere Teile der Geschäftsbedingungen betreffen, nehmen keinen Einfluss auf die Gültigkeit der übrigen Bedingungen.